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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und signs by
gelten für beide Seiten nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen und werden
mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber (Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung/
Vertrag) akzeptiert.
2. Inhalte
Der Auftraggeber ist für die Inhalte seines in Auftrag gegebenen Produktes verantwortlich
und garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter
sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist.
Der Auftraggeber stellt signs by von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. signs by unterliegt
hier keiner Überprüfungspflicht. Der Auftraggeber darf mit der Form, dem Inhalt oder dem
Zweck seiner Internetseiten oder sonstigen Designprodukten nicht gegen gesetzliche
Bestimmungen verstoßen. signs by führt keine Aufträge aus, die in irgendeiner Form gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
signs by lehnt jegliche Haftung für Inhalte ab, die im Auftrag des Auftraggebers realisiert und veröffentlicht wurden. signs by übernimmt keine Haftung für die Inhalte elektronischer
Mitteilungen, insbesondere E-Mail.
3. Vertragsabschluss
Angebote sind unverbindlich. Ein(e) Offerte/Angebot basiert auf den zur Verfügung gestellten Projektinformationen. Sie enthält eine Auflistung der geplanten Arbeiten mit Angabe des Umfangs. signs by sind berechtigt, den Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen zu verweigern. signs by verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen,
soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände verhindert wird. Hierzu gehören, höhere Gewalt,
Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Sabotage, Verzögerungen seitens des Auftraggebers.
signs by ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. signs by behält
sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. Umsetzung des Auftrages
4.1 Während der Herstellung ist signs by berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile
der Web-Site oder sonstige Zwischenschritte von Designarbeiten zur Teilabnahme vorzulegen.
Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Internetseite
bzw. des Designproduktes den vereinbarten Anforderungen gemäß Auftragsbestätigung/Vertrag entsprechen.
4.2 Der Auftraggeber stellt den Anbietern die in die Internetseite bzw. in das Designprodukt einzubindenden Informationen/Inhalte zur Verfügung. Der Auftraggeber wird den Anbietern
die einzubindenden Texte in einer gängigen Form zur Verfügung stellen, zum Beispiel als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet; in digitaler Form im Dateiformat
DOC, TXT, PDF, NFO. Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) werden signs by folgendermaßen
zur Verfügung gestellt: in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet; in digitaler Form im Dateiformat GIF, JPG, PSD.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1 Der Vertrag wird gemäß der im Angebot beschriebenen Leistungen und deren Umfang
auf Basis von – je nach Vereinbarung – Stunden oder Projektpreisen abgerechnet.
5.2 Der Auftraggeber ist, soweit nicht anderes vereinbart wurde, nicht zu Abschlagszahlungen verpflichtet.
5.3 Bei evtl. notwendigen Mehraufwendungen, die über die gemäß Vertrages vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinaus gehen, werden sich die Parteien verständigen, ob und in
welchem Umfang der Anbieter weitere Leistungen noch erbringen soll.
Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart
in jedem Fall Aufwendungen, die signs by tätigt, weil auf Wunsch des Kunden Änderungen vorgenommen wurden, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw.
abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall vergütungspflichtig.
Gleiches gilt für Mehraufwendungen, die daraus resultieren, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 4.2 dieser AGB nicht nachgekommen ist.
5.4 Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar und müssen bis spätestens 14 Tage
nach Fälligkeit der Rechnung (Rechnungsdatum) auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.
Die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach der Produktübergabe. Bei Abschlagszahlungen und im Rahmen eines Pflegevertrages ist der Anbieter bei Zahlungsverzug
des Auftraggebers berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung
die Leistungen einzustellen.
Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind die Anbieter außerdem berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen
und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie von dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen des verrechneten Betrages zu berechnen.
Für verspätete Zahlung sind die Anbieter berechtigt, entstandene Auslagen sowie ab dem Fälligkeitstermin angelaufene Verzugszinsen zu verlangen. Die Höhe der Verzugszinsen ist immer Gegenstand des Vertrages. Nachbesserungen wie kleine Textumgestaltungen, Beseitigung von
evtl. Rechtschreibfehlern sind kostenfrei.
Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die signs by nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Liquidität des Auftraggebers aufkommen lassen, haben
die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von signs by einschließlich fälliger Wechselverpflichtungen
zur Folge. In diesem Fall ist signs by berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.
5.5 Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum von signs by. Nach Zahlungseingang in Höhe des Rechnungsbetrages gehen die Nutzungsrechte für das erstellte
Produkt an den Auftraggeber über. Die Urheberrechte bleiben beim Anbieter.
5.6 Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung in bar oder Banküberweisung zu begleichen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig.
5.7 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung
der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben wurde oder
bis dahin die Zahlung in bar erfolgte.
5.8 Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung, Aufrechnung oder Minderung der in Rechnung gestellten Beträge nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
5.9 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5% verpflichtet.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Die Anbieter verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Internetseite/ein gebrauchstaugliches Designprodukt herzustellen und dieses dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben. Weiterhin verpflichten sich die Anbieter den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Die Anbieter haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2 Die Funktionstüchtigkeit einer Webseite wird nur solange gewährleistet, wie die Anbieter die alleinigen Administratoren sind, bzw. solange Betriebs- und Wartungsempfehlungen befolgt werden
und keine Änderungen an gelieferten Präsentationen und Programmen vom Auftraggeber oder
durch Dritte vorgenommen werden.
Für Mängel der Web-Site haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB). Für alle Designprodukte gilt, dass sie bei Produktübergabe in einwandfreien Zustand sind.
6.3 Eventuelle Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. 6.4 Zur Umsetzung von Garantieleistungen muss der Auftraggeber eine Frist von 30 Tagen
zur Nachbesserung gewähren.
6.5 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede
Haftung seitens der Anbieter.
6.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit
haftet signs by nicht.
6.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Produkts oder der Leistung schriftlich bei signs by geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
6.8 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber signs by
wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Soweit nicht weitere Wartungsdienste durch signs by erfolgen,
ist der Auftraggeber für die Sicherung der durch signs by übergebenen Daten selbst verantwortlich
und stellt signs by von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
6.9 Bei unvorhergesehenen Störungen während des Vertragsverhältnisses sowie auch nach der
Produktübergabe (z.B. Serverausfall, Netzüberlastungen, Vandalismus), hervorgerufen durch Dritte oder andere äußere Faktoren, übernimmt signs by keine Haftung.
7. Kündigung
Bei Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Preisänderungen besteht nicht, da die Preise Gegenstand des jeweiligen Auftrages/Vertrages sind und somit von signs by nicht geändert werden.
Wartungsverträge sind zum Ende des Folgemonats vom Auftraggeber schriftlich zu kündigen. Wartungsverträge haben, soweit nicht anders vereinbart eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer jeweils automatisch um einen weiteren Monat. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von signs by bestätigt worden sind.
8. Providervergütung (bei Internet-Projekten)
Zusätzlich benötigte Verträge, die zur Erfüllung der von signs by erbrachten Leistung direkt im Zusammenhang stehen, z.B. Internet-Provider-Firmen, werden vom Aufraggeber und im Namen
des Auftraggebers sowie auf dessen Rechnung abgeschlossen, falls nichts anderes vereinbart wird. Hierbei gelten wiederum die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters.
9. Datenschutz
signs by ist berechtigt, Kundendaten im Rahmen der Geschäftsverbindung und im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern. signs by verpflichtet sich im Gegenzug vom Auftraggeber erhaltene Daten vertraulich zu behandeln und ohne Einverständnis
des Auftraggebers nicht an Dritte weiterzuleiten. signs by verpflichtet sich gemäß Datenschutzgesetz zur Geheimhaltung aller übergebenen Kundendaten.
10. Belegexemplare
10.1 signs by ist berechtigt, angefertigte Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso ist signs by berechtigt, fertig gestellte Internetseiten als Referenz zu benutzen.
10.2 signs by behält sich vor, einen Querverweis auf der Startseite des Auftraggebers zu platzieren, der zur Internetseite von signs by führt. Dieser Link besteht entweder aus einer Grafik oder einem textbasierten Link und wird so gewählt, dass dieser nicht das Gesamtbild der Auftraggeberseite stört. Sondervereinbarungen hierzu sind möglich.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Die Anbieter behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann signs by eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Der vertraglich festgelegte Fertigstellungstermin wird damit hinfällig. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können
die Anbieter auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
12. Einwendungen
Erhebt der Auftraggeber Einwendungen gegen die Höhe der ihm gestellten Rechnungssumme,
so hat er dies innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung
rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers
bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
13. Liefer- und Leistungszeit
13.1 Ein Fertigstellungstermin ist, falls vom Auftraggeber erwünscht, Gegenstand des Auftrages/Vertrages.
13.2 Lieferverzug tritt nicht ein im Fall von höherer Gewalt sowie aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, welche signs by nicht beeinflussen kann. In diesen Fällen kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
14. Versendung und Gefahrenübergang
Bei Sendungen an signs by trägt der Auftraggeber jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Sendung am Firmensitz, sowie die Transportkosten.
15. Eigentumsvorbehalt/Copyright
15.1 signs by überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
15.2 signs by behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
15.3 Sämtliche im Auftrag des Auftraggebers entwickelten Web-Präsentationen, Designprodukte
u. ä. unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz und dürfen nur mit Zustimmung von signs by kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden. signs by behält sich vor, Zuwiderhandlungen
straf- und zivilrechtlich verfolgen zu lassen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, eine Sicher-
heitskopie anzufertigen, wenn dies für die Gewährleistung der künftigen Benutzung durch ihn erforderlich ist.
15.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
15.5 signs by ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags
ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben die Anbieter dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von signs by geändert werden.
16. Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen signs by und dem Kunden. signs by behält sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern. Mit der Mitteilung der Änderungen bzw. der Zustellung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden diese für den Kunden sofort wirksam, sofern
nicht innerhalb 14 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben wird.
Alle Erklärungen von signs by können auf elektronischem Weg (Email, Fax) an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
17. Salvatoresche Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung
Für die von signs by auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz der Anbieter örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
Stand: 21.12.2006
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